>>2790919Die Frage, ob ein Nationalstaat ein Recht auf dies oder das hätte, unterstellt rhetorisch einen Überstaat, dessen Überpolizei den Staat zu einem die Übergesetze interpretierendem Übergericht bringt, wo sich der Staat dann von einem Überanwalt verteidigen lässt.
Ein Nationalstaat setzt das Recht innerhalb seiner Grenzen. Es gibt keine
überstaatlichen Institutionen und kein überstaatliches Recht, es gibt nix über den Staaten, auch wenn manchmal so geredet wird als ob (bei den Taliban, beim ZDF usw.). Es gibt
zwischenstaatliche Übereinkünfte, aus denen ein einzelner Staat aber auch wieder ausscheren kann. Siehe Brexit. Sowas wie Brexit war in dem europäischen Regelgedöns gar nicht vorgesehen, Großbritannien hat es trotzdem getan, weil es die Macht dazu nie real abgegeben hat.
Natürlich setzen Nationalstaaten Normen darüber was straffrei gesagt werden kann. Aber die Aussage zu erzwingen, dass ein Staat ein Existenzrecht habe, ist reine Symbolpolitik. Ein echtes Recht auf Existenz für Israel könnte der deutsche Staat nur auf vom deutschen Staat kontrolliertem Gebiet umsetzen, zum Beispiel Meckpomm.